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Zulässig [dscha'iz]
Aussprache:
arabisch:
persisch:
englisch: permissable
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Der Begriff "zulässig" ist ein Oberbegriff im
islamischen Recht [scharia],
welcher insbesondere in der
sunnitischen Literatur Anwendung findet. Er umfasst die
Begriffe:
Zuweilen wird er aber auch als Synonym für
indifferent [mubah] verwendet. Auch außerhalb des
islamischen Rechts [scharia]
wird der Begriff im Rahmen von dem, was nicht undenkbar ist,
verwendet, wie auch für wahrscheinlich oder möglich. |
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