Zeugen-Vers
  Zeugen-Vers [ayat-u-schahid]

Aussprache:
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Als bekanntester Zeugen-Vers [ayat-u-schahid] gilt einer der Verse im Heiligen Qur'an und steht in der Sure Hud: 11:17

"Kann denn der, der einen deutlichen Beweis von seinem Herrn besitzt und den ein Zeuge zitiert ..."

Gemäß den Angaben einiger Qur'an-Kommentator, unter anderem Tabari und Fachr al-Radhi handelt es sich bei demjenigen, "der einen deutlichen Beweis von seinem Herrn besitzt" um Propheten Muhammads (s.) und bei dem Zeugen, der ihn zitiert um Imam Ali (a.). Allama Hilli listet den Vers unter den Versen auf, die auf Imam Ali (a.) hinweisen.