Der Vater ist der männliche Elternteil eines Kindes. Diese
Elternschaft beinhaltet im
Islam
zum einen die biologische Vaterschaft und zum
anderen die Verpflichtung eines Vaters gegenüber seinem Kind.
Hierzu zählen insbesondere die Unterweisung des Kindes durch
den Vater in Lesen und Schreiben bzw. die Delegierung dieser
Aufgabe an andere sowie das Lehren von Schwimmen.Obwohl die
Annahme eines Waisenkindes als Ziehkind eine sehr ehrenvolle
und lobenswerte Aufgabe im
Islam
darstellt, sind die Regeln der
Mahram-Verwandtschaft auf den leiblichen Vater bezogen und
nicht auf den Ziehvater.
Der Begriff Vater kommt im
Heiligen Qur'an in seinen verschiedenen Formen 116 Mal
vor. Er wird sowohl dort als auch im Sprachgebrauch auch für
den Ahnen früherer Generationen verwendet.