Samura ibn Dschundab war ein Zeitzeuge des
Propheten Muhammad (s.) und gilt bei
sunnitischen
Muslimen als zuverlässiger
Überlieferer [rawi] aus
Medina.
Bei
schiitischen
Muslimen wird sein Wirken differenzierter eingestuft. In
einer Anzahl von
Überlieferungen heißt es, dass er
Dattelpalmen besaß, und dass sein Weg dorthin durch das
Haus eines Medinensers führte, wobei er ohne dessen Erlaubnis
zu seinen Pflanzen zu gehen pflegte. Schließlich sagte ihm der
Medinenser: „Oh Samura, du hörst nicht auf, uns in einem
Zustand zu überraschen, in dem wir nicht überrascht zu werden
wünschen; wenn du also unser Haus betreten willst, dann bitte
um Erlaubnis!“ Er sprach: „Ich frage nicht um Erlaubnis
auf dem Weg, der zu meinen Pflanzungen führt!“ Da
beschwerte sich der Medinenser bei
Prophet Muhammad (s.), und dieser ließ nach Samura
schicken und sprach: „Der und der hat sich über dich
beschwert, und behauptet, du trittst ohne Erlaubnis bei ihm
und seiner Familie ein, bitte ihn also in Zukunft um
Erlaubnis, wenn du sein Haus betreten willst!“ Sumara ibn
Dschumbad sprach: „Oh Allahs Gesandter, soll ich etwa für
den Zugang zu meinen Palmen um Erlaubnis bitten?!“ Darauf
sagte der Prophet: „Lass ihn in Ruhe, du kannst als Ersatz
Palmen an einem anderen Ort da und da bekommen!“ Sumara
ibn Dschumbad sagte: „Nein!“ Da sprach
Prophet Muhammad (s.) zu ihm: „Du bist ein schändlicher
Mann, und kein Schaden und keine Schädigung zu Lasten eines
Gläubigen ist zulässig.“ Und auf Befehl des
Propheten Muhammad (s.) wurden die Palmen ausgerissen und
vor ihn hingeworfen. (Siehe “Al-Kafi“ des “Thiqat al-Islam“
Muhammad ibn Yakub al-Kulaini, Band 5, Seite 294)
Muhammad Baqir al-Sadr bringt das Beispiel in seinem Werk
"Unsere Wirtschaft" [iqtisaduna], um auf die mögliche
Einschränkung der Nutzungsvollmacht eines Eigentümers
hinzuweisen.