Als religiöser Rechtsentscheid [hukm] bzw. religiöse
Rechtsentscheide [ahkam, أحكام)
] gelten direkt aus dem
Heiligen Qur'an oder der
Verfahrensweise [sunna] erkennbare
Gebote
und
Verbote [haram]. Im Prinzip sind die einzelnen
Rechtsentscheide damit gemeint, deren Gesamtheit das
islamische Recht [scharia] ausmachen.Da jedoch in den
meisten Fällen kein klarer religiöser Rechtsentscheid aus den
Quellen ersichtlich ist, bedarf es eines
Rechtsurteil [fatwa], wobei diese je nach
Rechtsgelehrten [mudschtahid] voneinander abweichen
können. Nur in fällen, in denen ein weitgehender Konsens
vorliegt, wird die Bezeichnung "religiöser Rechtentscheid" [hukm]
angewandt.
Gemäß mancher Gelehrter wird auch zwischen dem
Rechtsurteil [fatwa] und dem Rechtsentscheid [hukm] des
Statthalters der Rechtsgelehrten [waliy-ul-faqih]
unterschieden, wobei ersteres für alle bindend sei und
letzteres nur für seine
Nachahmer [muqallid]. das Konzept wird aber von all jenen
abgelehnt, die im
Statthalter der Rechtsgelehrten [waliy-ul-faqih] ohnehin
die aktuell höchste
islamische Autorität unter den Lebenden sehen und daher
jede seiner
Rechtsurteile [fatwa] als Rechtsentscheid [hukm]
verstehen.