"Rechtgeleitete Kalifen" ist ein unter
Sunniten verbreitete Begrifflichkeit, welche die ersten
vier
Kalifen umfasst:
Abu
Bakr,
Umar ibn Chatab,
Uthman ibn Affan und
Imam Ali (a.).Durch die exklusive Bezeichnung als
"rechtgeleitete Kalifen" soll dem
Kalifat
nach dem
Propheten Muhammad (s.) eine gewisse Legitimation
zukommen, die allerdings auch gewisse neue Probleme erzeugt.
Denn durch die Festlegung wird dem 5.
Kalifen
Muawiya ibn Abu Sufyan Rechtleitung abgesprochen.
Es ist unklar, wann jene Begrifflichkeit eingeführt wurde.
Allerdings ist nicht bekannt, dass sie zur Zeit der
"Rechtgeleitete Kalifen" bereits verwendet wurde, zumal die
Kalifen
sich
Befehlshaber der Gläubigen nennen ließen, obwohl jener
Titel nur einer der Personen zustand.
Aus Sicht der
Schiiten besitzen die ersten drei der vier "rechtgeleitete
Kalifen" keine göttliche Legitimation. Zudem wird sowohl die
Begrifflichkeit des
Kalifats als auch dessen Ausgestaltung abgelehnt, zumal
keine derartige Vorbestimmung durch den
Propheten Muhammad (s.) vorliegt. Vielmehr waren die
Zwölf Imame (a.) die von
ALLAH
auserwählten Nachfolger des
Propheten Muhammad (s.), dessen erster
Imam gleichzeitig der vierte
Kalif
war.
Die Bezeichnung "rechtgeleitet" wird auch deshalb
abgelehnt, da alle vier mit sehr unterschiedlichen Gesetzen
regiert und zudem sehr unterschiedlich an die Macht gekommen
sind. Der erste
Kalif
wurde in
Saqifa nach heftigem Disput durch die Anwesenden bestimmt. Entgegen der Behauptung,
Prophet Muhammad (s.) hätte seinen Nachfolger nicht
selbst bestimmt, bestimmte
Abu
Bakr vor seinem Ableben
Umar ibn Chatab zum zweiten Kalifen und seinen Nachfolger.
Dieser bestimmte ein Gremium unter Leitung von
Abdurrahman ibn Auf, welche den Nachfolger unter sich
ausmachen sollte, wobei durch eine geschickte Fragestellung
Uthman ibn Affan zum dritten Kalifen wurde. Nach dessen
Ermordung wurde der vierte Kalif
Imam Ali (a.), den
Schiiten als rechtmäßigen Nachfolger des
Propheten Muhammad (s.) ansehen, durch das Volk zum
Kalifen
gewählt.
Allein an der Fragestellung nach dem
Ableben des zweiten
Kalifen
wird die gesamte Problematik und Diskussion um die
"rechtgeleiteten
Kalifen"
deutlich. Während
seines
Ablebens hatte
Umar ibn Chatab
eine Kommission unter Vorsitz von
Abdurrahman ibn Auf bestimmt, die
den nächsten
Kalifen unter sich
bestimmen sollte.
Abdurrahman ibn Auf befragte zuerst
Imam Ali (a.), ob dieser
bereit sei, gemäß den Geboten
ALLAHs,
dem Vorbild [sunna] des
Prophet Muhammad (s.)
und dem Vorbild der ersten beiden
Kalifen
Abu Bakr und
Umar ibn
Chatab zu regieren.
Imam
Ali (a.), antwortete, dass er bereit sei, gemäß den
Geboten
ALLAHs und dem
Vorbild [sunna] des
Prophet Muhammad (s.) zu
regieren. Nach dreimaliger Befragung und dreimalig gleicher
Antwort entzog
Abdurrahman ihm die Kandidatur, weil
Imam
Ali (a.) den Zusatz der Befolgung der ersten beiden
Kalifen abgelehnt hatte, und befragte
das Kommissionsmitglied
Uthman ibn Affan. Als dieser ohne das Weglassen der
vorangegangenen
Kalifen bejahte,
ernannte
Abdurrahman ibn Auf ihn zum dritten
Kalifen.
Sunniten argumentieren an dieser Stelle, dass
Imam
Ali (a.) den Zusatz hätte akzeptieren müssen, da die
ersten beiden
Kalifen
"rechtgeleitet" gewesen sein.
Schiiten argumentieren, dass falls sie "rechtgeleitet"
gewesen wären, dann auch sie gemäß den Geboten
ALLAHs,
dem Vorbild [sunna] des
Prophet Muhammad (s.)
regiert hätten und somit kein weiterer Zusatz nötig gewesen
wäre.