Istislah ist eine
unter
Muslimen umstrittenen
Quellen der Rechtsfindung.
Die Rechtfindungsmethode geht, wie der Name (Arabisch
für "angemessen erachten") es besagt auf eine Art
öffentliches Interesse zurück und wird von manchen
sunnitischen
Muslimen dann angewandt, wenn die vier
Quellen der Erkenntnis zu keinem Schluss führen. Da bei
sunnitischen
Muslimen die vierte Quelle
Vernunftschluss [aql] nicht gültig ist, sondern
stattdessen der
Vergleichsschluss [qiyas] angewandt wird, kommt es
zuweilen zu der Situation, dass die Antwort auf eine
Rechtsfrage einer weiteren Quelle bedarf, weshalb die
Istislah eingeführt wurde. Westliche Orientalisten haben die
Istislah mit dem Naturrecht verglichen.
Während
schiitische
Muslime diese Form der Rechtsfindung gemäß ihren
Quellen der Erkenntnis für nicht nötig erachten, wird sie
in den
sunnitischen
Rechtsschulen unterschiedlich bewertet. Einig sind sich
alle darüber, dass wenn eine Übereinstimmung mit anderen
Quellen der Erkenntnis gegeben ist, das öffentliche
Interesse berücksichtigt wird.