Öffentliches Interesse
  Öffentliches Interesse [istislah]

Aussprache:
arabisch:
استصلاح
persisch:
englisch: Public Interest

1102 - 1408 n.Chr.

Istislah ist eine unter Muslimen umstrittenen Quellen der Rechtsfindung.

Die Rechtfindungsmethode geht, wie der Name (Arabisch für "angemessen erachten") es besagt auf eine Art öffentliches Interesse zurück und wird von manchen sunnitischen Muslimen dann angewandt, wenn die vier Quellen der Erkenntnis zu keinem Schluss führen. Da bei sunnitischen Muslimen die vierte Quelle Vernunftschluss [aql] nicht gültig ist, sondern stattdessen der Vergleichsschluss [qiyas] angewandt wird, kommt es zuweilen zu der Situation, dass die Antwort auf eine Rechtsfrage einer weiteren Quelle bedarf, weshalb die Istislah eingeführt wurde. Westliche Orientalisten haben die Istislah mit dem Naturrecht verglichen.

Während schiitische Muslime diese Form der Rechtsfindung gemäß ihren Quellen der Erkenntnis für nicht nötig erachten, wird sie in den sunnitischen Rechtsschulen unterschiedlich bewertet. Einig sind sich alle darüber, dass wenn eine Übereinstimmung mit anderen Quellen der Erkenntnis gegeben ist, das öffentliche Interesse berücksichtigt wird.