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Nachkommenloswaise [kalala]
Aussprache:
arabisch:
persisch:
englisch:
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[kalala] ist ein Begriff aus dem
islamischen
Erbrecht.
Es beschreibt eine Person, die zur Zeit seines eigenen
Ablebens sowohl Vollwaise ist als auch keine lebenden
Nachkommen hat. Der Begriff kommt zwei Mal im
Heiligen Qur'an vor (4:12 und 4:176). Er fand in den
Sammlungen der
Überlieferungen vor allem deshalb Aufmerksamkeit, weil
Umar ibn Chattab, als er
Kalif
war nach der Bedeutung des Wortes gefragt wurde, und sie nicht
kannte:
Tabari
berichtet in seiner
Auslegung [tafsir], dass
Umar sagte: "Es wäre mir lieber, die Bedeutung von "al-Kalala"
zu kennen, als alle Paläste von Syrien zu besitzen!"
Ibn Madscha berichtet in seinem Buch "Sunan", dass
Umar sagte: „Es gibt drei Dinge, die, wenn Allahs
Gesandter sie erklärt hätte, es mir mehr bedeutet hätte als
die ganze Welt: al-Kalala,
Wucherzins [riba] und das
Kalifat.“
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