Mieterlass [ariya]
  Mieterlass [ariya], Gebrauchsanleihe

Aussprache:
arabisch:

persisch:
englisch:

Unter dem Mietvertrag ist nach dem dem islamischen Recht [scharia] ein Vertrag zu verstehen, mit dem eine Person sein Eigentum, dessen Verwendung erlaubt [halal] ist und der durch die Verwendung nicht verbraucht wird, einer anderen Person zur kostenfreien Nutzung für eine vereinbarte Zeit zur Verfügung stellt.

Der Empfänger übergibt das verwendete Eigentum nach vereinbarter Verwendung an den Eigentümer zurück. Diese Art der temporären Überlassung kann unter Umständen vermindernde Auswirkungen auf die religionsrechtliche Abgaben haben. Unabhängig davon gilt sie als segensreich.