Die Leichenparfümierung ist die zweite der fünf Riten der
Leichnamsbehandlung.Die Leichenparfümierung ist bei den
schiitischen
Muslimen Pflicht. Sie erfolgt durch das Auftragen von
frischen wohlriechenden Kampfer in die Achseln,
Handinnenflächen, Kniekehlen und auf die großen Zehen.
Lediglich der Leichnam eines Verstorbenen, der im
Weihezustand [ihram] gestorben ist, wird nicht
parfümiert. Im Anschluss erfolgt die
Leicheneinkleidung mit dem Leichentuch.