Klang-des-Redens-Vers
  Klang-des-Redens-Vers [ayatu-lahn-il-kawl]

Aussprache:
arabisch:
persisch:
englisch:

Als Klang-des-Redens-Vers [ayatu-lahn-il-kawl] gilt der Vers 30 in der Sure 47 im Heiligen Qur'an.

Darin heißt es:

".. Und du sollst sie gewiss am Klang des Redens erkennen... " (5:67).

Gemäß Überlieferungen des Prophet Muhammad (s.), die unter Anderem durch Abu Said al-Chudri  übertragen wurde, ist damit gemeint, dass Prophet Muhammad (s.) die Feinde Imam Alis (a.) am Klang ihres Redens erkennen werde. Allama Hilli listet den Vers unter den Versen auf, die auf Imam Ali (a.) hinweisen.