Handel
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Bild: Foto in einem Gewürzbazar in Istanbul 2006

Der Begriff Handel jeglichen Austausch von Waren und Dienstleistungen, unabhängig davon, ob mit oder ohne eigene Produktion. Der Handel liefert die Grundalge der islamischen Wirtschaftsordnung. Genau wie die Wirtschaft als Ganzes, darf auch der Teilbereich des Handels kein Selbstzweck sein, sondern dient dazu, den Lebensbedarf des Händlers und seiner Familie sowie der Gesellschaft sicher zu stellen. Da der Islam ein auf Wucherzins [riba] aufbauendes Wirtschaftssystem ablehnt, darf ein Handel bis auf Ausnahmen ebenfalls nicht damit belastet sein.

Die Handelsregeln sowie die ethischen Regeln bezüglich des Handels im Islam sind umfassend und werden in religiösen Regelwerken [risala] aufgelistet, aus denen hier einige Auszüge wiedergegeben werden (sinngemäß aus "Antworten auf Rechtsfragen" [adschwibat-ul-istiftsaa't], Band 2, von Imam Chamene'i).

Täuschung, Betrug und die Übermittlung nicht zutreffender Informationen im Vorfeld des Handels sind strengstens verboten, auch im Bereich der Werbung, wie auch der Handel mit islamisch Verbotenem z.B. Alkohol zu Genusszecken.

Handle unterliegt religionsrechtlichen Abgaben wie Zakat und Fünftelabgabe [chums]. Der Islam lehnt die Mehrung des Reichtums nicht ab, solange das Anhäufen des Eigentums durch religionsrechtliche Mittel erfolgt bei Einhaltung der Entrichtung aller Abgaben, die mit dem Eigentum zusammenhängen, und solange die Investition des Eigentums ausschließlich mit religionsrechtlich erlaubten Mitteln erfolgt und zum Vorteil des Islam und der Muslime ist.

Weitere spezielle Regeln betreffen den Verkauf und umfassen zahlreiche Regelungen, die zumeist daran gekoppelt sind, Wucher jeglicher Art zu verhindern.

Links zum Thema

bullet "Antworten auf Rechtsfragen" [adschwibat-ul-istiftsaa't], zweiter Teil, Die Handlungen (Abschnitt I) mit den Kapiteln: Horten und Verschwendung, Anstandsregeln des Handels, Kapitel des Verkaufs u.v.a.m.