Die Grundbesitzersatzabgabe [charadsch] war eine Abgabe für
den Besitz von Grund und Boden, welche von den Nichtmuslimen
erhoben wurde. Die Abgabe hat keine Basis im
Heiliger Qur'an oder in der
Verfahrensweise [sunna] des
Propheten Muhammad (s.).Das Wort "charadsch" soll aus
dem Persischen abgeleitete sein, was dadurch bekräftigt wird,
dass ein Vorort von
Teheran so heißt. Diese Form der Abgabe wurde
wahrscheinlich von den spätern
Umayyaden oder aber von den frühen
Abbasiden neu eingeführt, um eine ergänzende Abgabe zur
Schutzsteuer [dschizya] für Nichtmuslime einzuführen.
Während die Schutzsteuer nur für wehrfähige Männer zu zahlen
war, orientierte sich die
Grundbesitzersatzabgabe [charadsch] am Besitz von Grund und
Boden bzw. den daraus erwirtschafteten Ertrag.
In der Zeit der Eroberungen wurden den Bewohner des
neuerworbenen Gebiets ungestört der Besitz ihrer Äcker
belassen, es wurde dabei jedoch angeordnet, dass Grund und
Boden abgabepflichtig sein sollten. Die Bevölkerung sollte
weiterhin einen bestimmten Teil der Ernte als Abgabe an den
Staat entrichten, außer wenn er zum
Islam
übertrat und dann stattdessen die
Zakat
zu zahlen hatte.
An eine derartige Steuer war man in diesen Gegenden schon
von der römischen und persischen Herrschaft her gewöhnt und
auch die von bestehenden und üblichen Verwaltungsformen wurden
dabei von den
Muslimen in vieler Hinsicht beibehalten. Die Abgabe
bestand meist in Naturalleistungen. Dörfern und zuweilen
ganzen Bezirken wurden bestimmte Lieferungen von Getreide oder
anderen Lebensmitteln auferlegt. Allerdings waren diese
Abgaben (ca. 10% des Ertrags) - unabhängig davon, ob die
Betroffenen den
Islam
annahmen oder nicht - stets geringer als zu Zeiten der
Vorherrscher (ca. 20% des Ertrags), was die Ausbreitung des
Herrschaftsgebietes erleichterte.
Spätere
Gelehrte
[faqih] haben versucht, diese neu eingeführte Abgabeform
in das
islamisches Recht [scharia] zu integrieren. Es ist nicht
ganz klar, wann diese form der Abgabe nicht mehr erhoben wurde
und ausgelaufen ist.