Grundbesitzersatzabgabe
  Grundbesitzersatzabgabe [charadsch]

Aussprache:
arabisch:
خراج
persisch:
englisch: Kharaj

Die Grundbesitzersatzabgabe [charadsch] war eine Abgabe für den Besitz von Grund und Boden, welche von den Nichtmuslimen erhoben wurde. Die Abgabe hat keine Basis im Heiliger Qur'an oder in der Verfahrensweise [sunna] des Propheten Muhammad (s.).

Das Wort "charadsch" soll aus dem Persischen abgeleitete sein, was dadurch bekräftigt wird, dass ein Vorort von Teheran so heißt. Diese Form der Abgabe wurde wahrscheinlich von den spätern Umayyaden oder aber von den frühen Abbasiden neu eingeführt, um eine ergänzende Abgabe zur Schutzsteuer [dschizya] für Nichtmuslime einzuführen. Während die Schutzsteuer nur für wehrfähige Männer zu zahlen war, orientierte sich die Grundbesitzersatzabgabe [charadsch] am Besitz von Grund und Boden bzw. den daraus erwirtschafteten Ertrag.

In der Zeit der Eroberungen wurden den Bewohner des neuerworbenen Gebiets ungestört der Besitz ihrer Äcker belassen, es wurde dabei jedoch angeordnet, dass Grund und Boden abgabepflichtig sein sollten. Die Bevölkerung sollte weiterhin einen bestimmten Teil der Ernte als Abgabe an den Staat entrichten, außer wenn er zum Islam übertrat und dann stattdessen die Zakat zu zahlen hatte.

An eine derartige Steuer war man in diesen Gegenden schon von der römischen und persischen Herrschaft her gewöhnt und auch die von bestehenden und üblichen Verwaltungsformen wurden dabei von den Muslimen in vieler Hinsicht beibehalten. Die Abgabe bestand meist in Naturalleistungen. Dörfern und zuweilen ganzen Bezirken wurden bestimmte Lieferungen von Getreide oder anderen Lebensmitteln auferlegt. Allerdings waren diese Abgaben (ca. 10% des Ertrags) - unabhängig davon, ob die Betroffenen den Islam annahmen oder nicht - stets geringer als zu Zeiten der Vorherrscher (ca. 20% des Ertrags), was die Ausbreitung des Herrschaftsgebietes erleichterte.

Spätere Gelehrte [faqih] haben versucht, diese neu eingeführte Abgabeform in das islamisches Recht [scharia] zu integrieren. Es ist nicht ganz klar, wann diese form der Abgabe nicht mehr erhoben wurde und ausgelaufen ist.