Der Begriff
"Gelehrte der Allgemeinheit" ist eine in historischen
Schriften
schiitischer
Gelehrter vorkommende respektvolle Beschreibung für
Gelehrte
der
Sunniten.
Im Gegensatz dazu beschrieben
schiitischer
Gelehrte
die
Gelehrten der eigenen
Rechtsschule mit "Gelehrten im Besonderen".
Übersetzer, die den Hintergrund nicht kannten, haben
manchmal verstanden, dass es um Mehrheitsverhältnisse ginge.