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Fastenfähigkeit
Aussprache:
arabisch:
persisch:
englisch:
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Als Fastenfähigkeit werden die Voraussetzungen bezeichnet, die
ein
Muslim
- ob Mann oder Frau - erfüllen muss, damit für ihn das
Fasten [saum]
im
Monat
Ramadan zur
religiösen Verpflichtung [wadschib] wird. In der Regel
werden acht Voraussetzungen zur Fastenfähigkeit genannt:
Diejenigen, die durch genannte Gründe
verhindert sind, holen die
Fastentage nach. Ist auch das Nachholen binnen eines
Jahres nicht anzunehmen bzw. zu erwarten, dann wird eine
Fastenersatzleitung [fidya] entrichtet. |
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