Ali ibn Zaid ibn Abdullah ibn Zuhair ibn Abu Malika ibn
Dschadan Abul-Hasan al-Qaraschi al-Taimi al-Basri war ein bekannter
Überlieferer [rawi], der sowohl bei
Sunniten als auch bei
Schiiten als glaubwürdig eingestuft wird.Ahmad
al-Idschli hat ihn erwähnt mit dem Hinweis, dass der Mann der
schiitischen
Rechtsschule folgt. Yazid
ibn Dhari nennt ihn abwertend "Ablehnender" [rafidhi]. Trotz
alldem haben die Gelehrten unter den
Gefährtennachfolgern [tabiun],
wie z.B. Schuba, Abdul-Warith und viele ihrer Zeitgenossen
seine
Überlieferungen
zitiert.
Er war einer der drei Richter von
Basra und genoss hohes Ansehen. Die anderen beiden waren
Qatada und Aschath al-Hadani. Sie waren alle blind. Als Hasan
al-Basri starb, bot man Ali ibn Zaid aufgrund seiner
Fähigkeiten an, seinen Platz einzunehmen. Er war sehr
angesehen und alle bekannten
Überlieferer waren seine Gefährten, etwas was nicht all zu
viele
Schiiten in jenen Tagen
genießen konnten.
Al-Dhahabi erwähnt ihn in
seinem "al-Mizan" und
Muslim ibn
al-Hadschdschadsch zitiert seine
Überlieferungen.
Ali ibn Zaid starb 131
n.d.H..
Sayyid Abdalhussain Scharaffuddin al-Musawi erwähnt ihn in
seinem Werk "Die
Konsultation [al-muradschaat]" (in der 16.
Konsultation) als einen der
schiitischen
Überlieferer [rawi], die auch für
Sunniten glaubhaft waren.